Abflussverstopfung
Verstopfung eines Abflussrohres; Kosten trägt nur der Verursacher.
Verstopfung eines Abflussrohres; Kosten trägt nur der Verursacher.
Aufforderung, vertragswidriges Verhalten zu beenden, oft Voraussetzung für Kündigung.
Laufende Kosten für Betrieb und Bewirtschaftung einer Mietwohnung, die vertraglich umgelegt werden können.
Einzelne Posten der Betriebskosten, z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister.
Monatliche Abschläge auf erwartete Betriebskosten, die später abgerechnet werden.
Kündigung, weil Vermieter die Wohnung selbst oder für Angehörige benötigt.
Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Fristen.
Beendigung des Mietvertrags ohne Einhaltung der Frist bei schwerwiegenden Gründen.
Beamter, der gerichtliche Entscheidungen wie Räumung oder Pfändung durchsetzt.
Jährliche Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch.