Eine Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu reduzieren, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die ihre Tauglichkeit mindern (§ 536 BGB). Beispiele sind Schimmelbefall, defekte Heizungen, erhebliche Lärmbelästigung oder Wasserschäden. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und wird oft durch Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Mieter den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt (§ 536c BGB) und dem Vermieter die Möglichkeit gibt, diesen zu beheben. Eine eigenmächtige, überhöhte Mietminderung kann zu Mietrückständen und sogar zu einer Kündigung führen.
Mietminderung
Recht des Mieters, bei Mängeln die Miete anteilig zu kürzen.