Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters, die der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses verlangen kann (§ 551 BGB). Sie dient der Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis, zum Beispiel wegen Schäden an der Wohnung oder ausstehenden Mietzahlungen. Die Höhe der Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei gleichen monatlichen Raten gezahlt werden. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen und verzinsen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution zurückzuzahlen, sobald alle Ansprüche geprüft sind – in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten. Unberechtigte Einbehalte kann der Mieter einklagen (BGH, Urteil vom 20.07.2016, VIII ZR 263/14).
Mietkaution
Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung möglicher Forderungen des Vermieters.