Mängelanzeige

Mitteilung des Mieters über Mängel an der Wohnung an den Vermieter.

Die Mängelanzeige ist die Mitteilung des Mieters an den Vermieter, dass die Wohnung einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit mindert oder aufhebt (§ 536c BGB). Sie ist zwingende Voraussetzung, um Mietminderungen geltend zu machen oder Schadenersatz zu fordern. Die Anzeige sollte schriftlich erfolgen, den Mangel genau beschreiben, den Zeitpunkt des Auftretens nennen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, kann er für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Beispiele für Mängel sind Schimmel, Heizungsausfall oder undichte Fenster. Der Vermieter muss nach Eingang der Anzeige unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Mangel zu beheben.