Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der als selbstständiges Organ der Zwangsvollstreckung tätig ist (§ 753 ZPO). Er setzt gerichtliche Entscheidungen um, zum Beispiel die Räumung einer Wohnung (§ 885 ZPO) oder die Pfändung beweglicher Sachen (§ 808 ZPO). Bei einer Zwangsräumung setzt der Gerichtsvollzieher zunächst eine letzte Frist und kann bei Weigerung des Mieters die Wohnung mit Unterstützung der Polizei öffnen lassen. Gepfändete Gegenstände werden mit einem Pfandsiegel („Kuckuck“) gekennzeichnet und später versteigert. Die Kosten richten sich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Eine Zwangsräumung ohne Gerichtsvollzieher ist unzulässig und kann für den Vermieter strafrechtliche Folgen haben, etwa wegen verbotener Eigenmacht (§ 858 BGB).
Gerichtsvollzieher
Beamter, der gerichtliche Entscheidungen wie Räumung oder Pfändung durchsetzt.