Betriebskostenvorauszahlung

Monatliche Abschläge auf erwartete Betriebskosten, die später abgerechnet werden.

Die Betriebskostenvorauszahlung ist der monatliche Abschlag, den der Mieter für die zu erwartenden Betriebskosten zahlt (§ 556 Abs. 2 BGB). Am Ende des Abrechnungszeitraums werden die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Fällt die Abrechnung höher aus, muss der Mieter nachzahlen; fällt sie niedriger aus, bekommt er den Überschuss erstattet. Der Vermieter kann die Vorauszahlungen anpassen, wenn sich die Betriebskosten dauerhaft erhöhen oder verringern – dies muss er schriftlich und nachvollziehbar begründen (§ 560 BGB). Der Mieter darf die Anpassung prüfen und gegebenenfalls widersprechen, wenn die Berechnung fehlerhaft ist.