Eine Abmahnung ist die mündliche oder schriftliche Aufforderung, ein vertragswidriges Verhalten zu beenden. Sie dient als formale Warnung und ist oft Voraussetzung für eine Kündigung oder gerichtliche Schritte. Für Vermieter bedeutet das: Bei Verstößen wie wiederholter Lärmbelästigung muss zunächst abgemahnt werden, bevor gekündigt werden darf (BGH, WuM 2007, 387). Umgekehrt gilt für Mieter: Wird ein mitvermieteter Keller nicht übergeben, muss der Mieter den Vermieter zunächst abmahnen und eine Frist setzen (§ 536c BGB). Eine Abmahnung sollte das beanstandete Verhalten genau beschreiben, eine konkrete Aufforderung zur Abstellung enthalten und gegebenenfalls eine Frist nennen. Nur so ist sie später rechtlich verwertbar.
Abmahnung
Aufforderung, vertragswidriges Verhalten zu beenden, oft Voraussetzung für Kündigung.