
In der Wohnanlage Wiesenstraße in Aurich zeigt die LEG, was von „Verwaltung mit Verantwortung“ am Ende wirklich übrig bleibt.
Ein Erfahrungsbericht über kaputte Gehwege, leere Versprechen – und die Frage, wie lange das noch gut geht.
Ein Problem, das jeden betrifft


Es sind keine spektakulären Schlagzeilen. Kein Großbrand, kein Wasserschaden, keine einstürzende Decke. Und doch betrifft es jeden einzelnen Mieter: der Zustand der Gehwege vor der eigenen Wohnung.
Was wie ein harmloses Ärgernis wirkt, ist in Wahrheit eine stille Gefahr – täglich, bei jedem Schritt.
In der Wohnanlage Wiesenstraße in Aurich, die aktuell von der LEG Immobilien SE verwaltet wird, sind die Gehwege seit Jahren in einem besorgniserregenden Zustand:
- Gebrochene Gehwegplatten,
- absackende Flächen,
- Fugen mit Fingerbreite,
- und bei Regen? „Land unter“ statt Trittsteinweg.

Manchmal reicht ein einziger Tritt, um mit dem Fuß hängen zu bleiben, umzuknicken – oder einfach nasse Füße zu bekommen. Für gesunde Menschen ist das unangenehm. Für ältere Bewohner, für Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Krücken ist es schlicht: lebensfremd und gefährlich.
Was die LEG als „verlässliches Wohnen mit Verantwortung“ vermarktet, ist in der Realität oft nicht mehr als Verwaltung nach dem Prinzip des Aussitzens. Der Zustand der Gehwege zeigt das auf drastische Weise – und betrifft dabei jeden, der einfach nur nach Hause gehen will.
Die Wohnanlage Wiesenstraße – und was davor liegt
Die Wiesenstraße in Aurich – eine typische Wohnanlage, wie man sie in vielen deutschen Städten kennt. Mehrfamilienhäuser, große Grünflächen, breite Zugangswege zwischen den Gebäuden. Was hier auf den ersten Blick nach normalem Mietwohnen aussieht, offenbart bei näherem Hinsehen ein Problem, das längst kein kosmetisches mehr ist, sondern ein strukturelles.
Denn das Problem liegt nicht im Haus, sondern davor.
Der einzige Weg zur Haustür
Die Zugangswege zu den einzelnen Hauseingängen sind in einem Zustand, der mit „ungepflegt“ noch wohlwollend umschrieben ist. Gebrochene Gehwegplatten, tiefe Fugen, versackte Kanten und wucherndes Unkraut prägen das Bild.
Was einst ein sauber verlegter Weg war, gleicht heute eher einem wackeligen Flickenteppich aus Betonresten.
Das Schlimme daran: Es gibt keine Alternativen. Wer in die Wohnung will – ob als Mieter, Besucher, Paketbote oder Pflegedienst – muss diesen Weg nutzen. Und wer dabei nicht aufpasst, stolpert, rutscht oder bleibt mit dem Rollator hängen.
Eindrücke vor Ort

Besonders anschaulich wird das auf diesem Bild:
Hier sieht man, wie sich der Gehweg direkt vor dem Hauseingang abgesenkt und mit Moos bedeckt hat. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität wird der Eingang damit zur echten Hürde – oder sogar zur Gefahr.

Hier ein weiteres Beispiel:
Die stark beschädigten Platten zeigen, wie die Substanz über Jahre hinweg verfallen ist – ohne dass jemals systematisch etwas ausgebessert wurde. Hier wurde nicht saniert, sondern ignoriert.
Und das sind keine Einzelfälle. Die Bilderreihe dokumentiert über mehrere Abschnitte hinweg, dass sich dieser Zustand durch die gesamte Wohnanlage zieht – mal etwas schlimmer, mal kaum besser. Der Eindruck, der bleibt:
Was hier liegt, liegt seit Jahren. Und wird so bleiben.
Gefahren für alle – besonders für Menschen mit Einschränkungen
Ein schiefer Stein. Eine lose Platte. Eine Fuge, so breit wie ein Finger.
Für viele mag das nach harmlosen Alterserscheinungen klingen – nach kleinen Macken eben, die man im Alltag übersieht oder als „nicht so schlimm“ abtut. Doch wer so denkt, hat vermutlich keine körperlichen Einschränkungen.
Denn was in der Wohnanlage Wiesenstraße in Aurich tagtäglich zu betreten ist, ist kein Gehweg, sondern eine Gefahrenzone direkt vor der Haustür.
Stolpern kann jeder
Selbst Menschen mit guter Koordination und gesundem Gangbild müssen beim Betreten der Wege bewusst jeden Schritt setzen. Die Platten sind abgesackt, verschoben oder stehen schief zueinander. In vielen Fällen gibt es Höhenunterschiede von mehreren Zentimetern – ein falscher Schritt reicht, und man bleibt mit der Schuhspitze hängen oder rutscht beim Auftreten weg.

Besonders eindrücklich zeigt das dieses Bild – hier sieht man deutlich, wie eine Platte sich an einer Kante hochgestellt hat, sodass ein normaler Schritt bereits zur Stolperfalle wird.
Für andere ist es ein unüberwindbares Hindernis
Für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ist das Betreten dieser Wege ein Kraftakt – oder gar unmöglich.
Ob Krücken, Rollator oder Rollstuhl – wer auf Hilfsmittel angewiesen ist, hat bei solchen Bodenverhältnissen keine Chance, ohne Hilfe durchzukommen.

Das Foto zeigt breite Fugen und Unebenheiten, die sich über mehrere Meter hinwegziehen.
Ein Rollatorrad bleibt darin leicht stecken. Krücken verlieren an Halt. Und für Rollstuhlfahrer wird jeder Zentimeter zur potenziellen Kippgefahr.
Das besonders Tragische: Dieser Weg ist der einzige Zugang zum Hauseingang.
Es gibt keinen barrierefreien Nebeneingang. Keine Rampe. Keine Umgehung. Wer hier wohnt, muss über diesen Weg – jeden Tag.
Und wer ist verantwortlich?
Da es sich bei den Wegen um nicht-öffentliche Flächen handelt, liegt die Verantwortung klar bei der LEG Immobilien SE als aktuellem Verwalter.
Laut § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache – dazu gehören auch die Zugangswege – in einem vertragsgemäßen und sicheren Zustand zu erhalten.
Hinzu kommt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB analog):
Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, muss es so gestalten, dass keine Gefahr für Dritte davon ausgeht.
Und genau das passiert hier seit Jahren nicht.
„Land unter“ – Wenn aus Fugen Pfützen werden
Wer bei schönem Wetter durch die Wiesenstraße in Aurich läuft, sieht es vielleicht auf den ersten Blick nicht: die Senken, die schiefen Platten, die leichten Absenkungen im Boden.
Doch sobald es regnet – und das tut es bekanntlich nicht selten in Ostfriesland – wird daraus ein offen sichtbares Problem.
Die versackten Gehwegplatten und tiefen Fugen verwandeln sich binnen Minuten in große Wasseransammlungen, die teilweise 5 bis 10 Zentimeter tief sind. Und das nicht punktuell, sondern über mehrere Meter hinweg.
Kein Ablauf – kein Gefälle – keine Pflege
Regenwasser versickert hier nicht. Es läuft auch nicht ab. Es bleibt einfach stehen, weil das Gefälle fehlt und der Untergrund seit Jahren nicht mehr angepasst wurde.
Und weil auch keine Reinigungsmaßnahmen stattfinden, verstopfen Moos, Unkraut und Dreck die letzten funktionierenden Rillen. Das Ergebnis:
Seenlandschaft auf Gehwegplatten.

Auf dem Bild ist gut zu erkennen, wie sich das Regenwasser direkt vor dem Hauseingang sammelt. An einem Ort also, der zwangsläufig betreten werden muss – von jedem, der nach Hause will.

Das rechte Bild zeigt in der Nahaufnahme, wie tief das Wasser in den Fugen steht. Selbst mit festem Schuhwerk ist hier kein trockener Durchgang möglich.

Und das linke Foto verdeutlicht die Ausmaße bei starkem Regen: eine großflächige Pfütze, die sich über mehrere Platten hinwegzieht – ohne jede erkennbare Entwässerungsmöglichkeit.
Risiko auch bei wenig Regen
Was oft vergessen wird: Selbst bei leichtem Nieselregen bleibt das Wasser in den Fugen und Senken stunden- oder tagelang stehen. Der Untergrund trocknet nur langsam, das Moos bleibt feucht, und die Wege werden rutschig – gerade im Herbst und Winter.
Wer hier ausrutscht oder stolpert, fällt nicht nur auf harten Untergrund, sondern möglicherweise in Wasserlachen, Dreck oder direkt auf eine scharfkantige Bruchstelle einer beschädigten Platte. Das ist kein Ausnahmefall – sondern Alltag.
„Das war schon immer so“
Der wohl bitterste Aspekt:
Die Bewohner vor Ort kennen diese Zustände seit Jahren – viele sagen längst resigniert:
„Wenn’s regnet, kommt man hier nur noch mit Gummistiefeln durch.“
Doch das kann nicht die Lösung sein. Es ist Aufgabe des Eigentümers – in diesem Fall der LEG Immobilien SE – diese Gefahrensituationen zu erkennen und zu beseitigen.
Dass es sich um keine temporären Schäden, sondern um dauerhafte bauliche Mängel handelt, zeigt jedes dieser Bilder deutlich.
23 Jahre Beobachtung – und kein Fortschritt
Wenn ein Gehweg alt wird, darf er Gebrauchsspuren zeigen. Wenn mal eine Platte absackt oder ein Riss entsteht, ist das nicht automatisch ein Skandal.
Aber wenn der Zustand über Jahrzehnte hinweg immer schlechter wird, ohne dass ernsthaft etwas passiert, dann ist das kein Versehen mehr – sondern ein Systemversagen.
Ich wohne mittlerweile seit fast 23 Jahren in der Wohnanlage Wiesenstraße in Aurich. Und was ich in dieser Zeit beobachten konnte, ist bezeichnend:
Der Zustand der Gehwege war schon vor 15 Jahren schlecht – und ist heute schlicht katastrophal.
Ein Verwalterwechsel jagt den nächsten
In diesen zwei Jahrzehnten hat sich vor allem eines verändert: der Name auf dem Briefkopf.
Von Baubecon über Prelios / Pirelli RE, dann BUWOG, später die Adler Group – und nun LEG Immobilien SE.
Jede neue Verwaltung kam mit Versprechen, jeder Eigentümerwechsel mit Ankündigungen. Und immer wieder hieß es auf Nachfrage:
„Der Auftrag ist raus.“
„Wird demnächst erledigt.“
„Ist bekannt und in Planung.“
Was aber nie kam, war eine tatsächliche Instandsetzung. Kein Neuverlegen, kein Unterbau, keine nachhaltige Lösung.
Und so wurden aus kleinen Schäden über die Jahre gefährliche Stolperzonen, aus ein paar losen Platten ein flächendeckendes Flickwerk.
Wenn überhaupt etwas gemacht wurde …
… dann war es halbherzig, unfachmännisch und provisorisch.
In den wenigen Fällen, in denen einzelne Gehwegplatten ausgetauscht wurden, konnte man sie an einer Hand abzählen. Und selbst diese Maßnahmen hatten keinen dauerhaften Effekt:
- Es wurde nicht unterfüttert, wodurch die Platten bald wieder absackten.
- Das Wasserproblem wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
- Die Arbeiten wurden meist nicht von Fachfirmen, sondern offenbar von Hausmeistern oder Gartenpflegekräften nebenbei erledigt.

Das Bild zeigt so ein Beispiel: eine beschädigte Platte, die offenbar ersetzt wurde – aber ohne Halt, ohne Fundament, ohne Wirkung.
Vertröstung statt Verantwortung
Diese chronische Untätigkeit zeigt deutlich:
Die Probleme sind seit Jahren bekannt, es wurde immer wieder gemeldet, es gab immer wieder Beschwerden. Doch passiert ist so gut wie nichts – außer ein paar Worthülsen und dem berühmten „Wir kümmern uns drum“.
Ein Bewohner, der seit zwei Jahrzehnten hier lebt, kann das bezeugen. Ich bin dieser Bewohner.
Und ich frage mich:
Wie lange will man das noch aussitzen?
Muss wirklich erst jemand schwer stürzen, bevor etwas geschieht?
Flickwerk ohne Wirkung – Laienreparaturen statt Instandhaltung
Wer in einer Wohnanlage lebt, erwartet keine Luxuspflasterung mit Naturstein oder Designer-Beton. Es geht nicht um Ästhetik, sondern um Sicherheit, Stabilität und Funktionalität. Doch selbst das scheint in der Wiesenstraße in Aurich zu viel verlangt zu sein.
Denn das, was hier in den letzten Jahren an den Gehwegen gemacht wurde, verdient nicht den Namen „Instandhaltung“. Es ist Flickwerk – und zwar das billigste und ineffektivste seiner Art.
Wenn überhaupt etwas getan wird …
… dann meist nur dort, wo der Schaden bereits offensichtlich eskaliert ist – also z. B. eine Platte so lose liegt, dass sie beim Betreten wackelt. Und selbst dann wird nicht richtig gearbeitet.
Die wenigen Platten, die überhaupt in den letzten Jahren ausgetauscht wurden, sind an einer Hand abzählbar.
Und auch diese Eingriffe lösen das Problem nicht, sondern verlagern oder verschärfen es oft:
- Es wird nicht unterfüttert, sodass die neue Platte nach wenigen Wochen wieder absackt.
- Es wird kein tragfähiger Untergrund vorbereitet – oft scheint es, als würde man sie einfach auf lose Erde oder alten Schutt legen.
- Es findet keine Ausrichtung oder Nivellierung statt – Höhenunterschiede bleiben bestehen oder entstehen neu.
- Die Umgebung wird nicht angepasst, sodass zwischen neuen und alten Platten noch stärkere Übergänge entstehen.

Besonders deutlich wird das auf dem Foto:
Die betroffene Platte zeigt gebrochene Kanten und einen instabilen Sitz. Hier wurde entweder nie fachgerecht gearbeitet – oder der Schaden nach einer vermeintlichen Reparatur noch schlimmer als vorher.
Hausmeister statt Fachfirma?
Noch erschreckender ist die Art der Durchführung:
In Gesprächen mit Nachbarn und aus eigener Beobachtung zeigt sich, dass diese Arbeiten offenbar nicht von professionellen Pflasterbauern oder Tiefbauunternehmen ausgeführt wurden.
Stattdessen werden solche „Reparaturen“ oft von den hauseigenen Gärtnern oder Hausmeistern durchgeführt – quasi nebenbei, zwischen Rasenmähen und Heckenschnitt.
Doch wer sich auch nur ein wenig mit Baupraxis auskennt, weiß:
Ein Gehweg ist ein tragendes Element – keine Dekofläche.
Und das Pflastern will gelernt sein. Wer hier Laien arbeiten lässt, gefährdet die Nutzer – nicht nur den optischen Eindruck.
Weitere Beweisbilder

Das Bild zeigt eine Stelle, an der offenbar neu verlegte Platten direkt an beschädigte angrenzen – ohne Übergang, ohne Nivellierung, ohne Anpassung.
Hier wurde nichts ausgebessert – hier wurde nur sichtbarer Schaden kosmetisch kaschiert.

Und auf hier sieht man besonders gut, was passiert, wenn Platten unfachmännisch verlegt werden:
Höhenversatz, Risse, Unkraut, stehendes Wasser – und eine Unfallgefahr, die sich sehen lassen kann.
Teure Miete – billige Ausführung
Ironischerweise wird die Instandhaltung dieser Wege über die Betriebskostenabrechnung der Mieter mitfinanziert.
Das heißt: Die Mieter zahlen jedes Jahr dafür, dass sie gefährliche, instabile und unbrauchbare Wege vorgesetzt bekommen – und dass diese notdürftig mit Minimaleinsatz und maximaler Ignoranz repariert werden.
Die Frage ist nicht mehr, ob etwas getan werden muss.
Die Frage ist:
Warum wurde es so lange nicht getan?
Und wenn schon „Reparatur“ – warum so stümperhaft und verantwortungslos?
Die Verantwortung der LEG – schwarz auf weiß
Die LEG Immobilien SE wirbt auf ihrer Website mit Slogans wie:
„Wir bieten mehr als nur ein Dach über dem Kopf.“
„Für uns zählt das Miteinander.“
„Wohnen mit Verantwortung.“
Klingt gut. Nur sieht die Realität in vielen Wohnanlagen, wie etwa in der Wiesenstraße in Aurich, ganz anders aus.
Denn was hier über Jahre ignoriert wurde, ist kein kleines Versehen. Es ist ein klarer Bruch der Pflichten, die ein Vermieter gegenüber seinen Mietern hat – rechtlich, vertraglich und moralisch.
§ 535 BGB – Der Vermieter muss instand halten
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist unmissverständlich geregelt, welche Verpflichtungen ein Vermieter hat.
§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB lautet:
„Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“
Das umfasst nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch alle Zuwegungen und Außenbereiche, die zum Mietobjekt gehören – also auch die Gehwege vor der Haustür.
Wenn diese gefährlich, uneben, unpassierbar oder dauerhaft überflutet sind, ist die Mietsache nicht mehr uneingeschränkt nutzbar.
Verkehrssicherungspflicht – Schutz für alle, nicht nur Mieter
Darüber hinaus gilt in Deutschland die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, die sich aus § 823 BGB (Schadensersatzpflicht) ableitet.
Wer ein Grundstück besitzt oder verwaltet, ist dazu verpflichtet, es so zu unterhalten, dass keine Gefahr für Dritte entsteht.
Das heißt: Wenn jemand auf dem Gehweg vor dem Hauseingang stürzt, sich verletzt oder Sachschaden erleidet, weil Platten hochstehen, gebrochen sind oder Wasserlachen den Untergrund verdecken, haftet der Eigentümer – in diesem Fall die LEG.
Diese Pflicht besteht stillschweigend durch das Mietverhältnis und ist nicht verhandelbar. Sie betrifft:
- Mieter und Besucher
- Zusteller und Dienstleister (z. B. Pflegedienste, Hausnotruf)
- Kinder, Nachbarn und Angehörige
Wichtig: Selbst Schilder wie „Begehen auf eigene Gefahr“ schützen nicht automatisch vor Haftung, wenn der Zustand offensichtlich vernachlässigt wurde – wie es hier der Fall ist.
Mögliche Haftung bei Personenschäden
Kommt es infolge des schlechten Wegzustands zu einem Unfall – etwa durch eine hochstehende Platte, eine rutschige Fläche oder eine übersehene Pfütze – kann die LEG haftbar gemacht werden.
Das ergibt sich aus § 823 BGB, der die Verpflichtung zum Schadensersatz bei Pflichtverletzung regelt.
Voraussetzung für die Haftung:
- Es liegt ein objektiver Mangel oder eine Gefahrensituation vor
- Die LEG hat diesen nicht beseitigt oder ordnungsgemäß gesichert
- Der Geschädigte wurde dadurch verletzt oder sein Eigentum beschädigt
Je nach Fall können folgende Forderungen entstehen:
- Schmerzensgeld
- Heilbehandlungskosten
- Kosten für Reha, Pflege oder Hilfsmittel
- Verdienstausfall
- Schadenersatz für Kleidung, Geräte, etc.
Wichtig: Fotos, Zeugen und eine Dokumentation des Unfalls sind essenziell, um Ansprüche durchzusetzen. Noch besser ist es, die Mängel vorher bereits schriftlich bei der LEG gemeldet zu haben – das verschärft die Haftung bei unterlassener Reaktion.
Mieterrechte: Mietminderung, Mängelanzeige
Auch ohne konkreten Unfall können Mieter sich gegen die Zustände zur Wehr setzen. Denn: Wenn ein Mietobjekt nicht vollständig nutzbar ist oder eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, ist das ein rechtlicher Mangel im Sinne von § 536 BGB.
Daraus ergeben sich klare Rechte:
Mietminderung
- Mieter können die Miete verhältnismäßig mindern, ohne vorherige Genehmigung durch die LEG.
- Die Höhe richtet sich nach Ausmaß, Dauer und Relevanz des Mangels – oft zwischen 5 % und 15 % der Bruttomiete bei vergleichbaren Fällen.
- Die Minderung gilt ab Bekanntwerden des Mangels – also nach schriftlicher Mängelanzeige.
Mängelanzeige
- Der Mangel (z. B. Stolpergefahr, unpassierbarer Gehweg, Wasseransammlungen) muss der LEG schriftlich mit Frist zur Beseitigung gemeldet werden.
- Reagiert die LEG nicht, darf die Miete gemindert und/oder eine Instandsetzung rechtlich eingefordert werden.
- Wer ganz sicher gehen will, kann den Mangel auch per Einwurfeinschreiben dokumentieren oder sich juristisch beraten lassen (z. B. über Mieterverein oder Anwalt).
Auch wirtschaftlich nicht haltbar
Die LEG nimmt regelmäßig Nebenkosten ein, darunter auch Positionen für:
- Hausmeisterdienste
- Gartenpflege
- Instandhaltung
- Allgemeinflächenpflege
Doch ein Blick auf die tatsächlichen Maßnahmen vor Ort legt den Verdacht nahe:
Hier wird Geld eingenommen – aber kaum in die Substanz investiert.
Die wenigen Platten, die ersetzt wurden, sind sichtbare Symbole für „Pflicht erfüllt – aber Hauptsache billig.“
Pflichtverletzung mit Ansage
Die Schäden an den Gehwegen sind offensichtlich, dauerhaft und nicht neu.
Sie wurden mehrfach von Bewohnern gemeldet, dokumentiert und fotografiert. Sie bestehen seit Jahren. Und sie gefährden konkret die Sicherheit von Menschen.
Die LEG kann sich hier nicht auf Unwissenheit berufen.
Die Verwaltung weiß Bescheid – und sie unterlässt gezielte Instandhaltung.
Das ist keine Nachlässigkeit.
Das ist eine fortgesetzte Pflichtverletzung.
Imagepflege statt Wegpflege – das Märchen von der verantwortungsvollen LEG
Die LEG Immobilien SE versteht sich gern als moderner, kundenorientierter Wohnkonzern.
Auf der eigenen Website, in Broschüren und Pressemitteilungen wird ein Bild gezeichnet, das mit der Realität in vielen ihrer Wohnanlagen – so auch in der Wiesenstraße in Aurich – nicht viel gemein hat.
„Mehr Lebensqualität für unsere Mieter.“
„Zuhause mit Verantwortung.“
„Wir kümmern uns.“
So lauten die offiziellen Aussagen. Sie vermitteln den Eindruck, als sei die LEG nicht nur Vermieterin, sondern Verantwortungsträgerin mit sozialem Anspruch. Doch wer den Alltag in den betroffenen Siedlungen kennt, weiß:
Diese Versprechen sind bloß Fassade.
Hochglanz und Digitalisierung – aber nicht vor Ort
Die LEG investiert gerne in digitale Kundenportale, Apps, Chatfunktionen und ein sauberes Online-Image.
Man kann Mängel melden, Verträge verwalten, Abrechnungen digital einsehen. Klingt gut – doch wer auf den Melden-Knopf klickt, bekommt häufig eine von zwei Standardantworten:
- „Der Auftrag ist raus.“
- „Wird demnächst erledigt.“
Was dann passiert?
Oft: nichts. Oder es vergeht so viel Zeit, dass sich der Zustand weiter verschlechtert – oder die Stelle notdürftig geflickt wird, wie bereits in vorherigen Abschnitten dokumentiert.
Online Versprechen – Offline Realität
Schaut man sich die Inhalte der LEG-Werbung an, wirkt es fast zynisch.
Auf Instagram und LinkedIn zeigt man sich gern mit sanierten Aufgängen, frisch bepflanzten Beeten oder Pilotprojekten für smarte Heizungen.
Doch auf den Bildern aus der Wiesenstraße sieht man:
- Gebrochene Gehwegplatten
- Wasserlachen mit Laub und Unrat
- Moos, das aus tiefen Fugen wächst
- und Hindernisse, die den Zugang zur eigenen Wohnung erschweren
Das ist nicht „verantwortungsvolles Wohnen“ – das ist Verwaltung nach dem Prinzip: Hauptsache billig, Hauptsache unauffällig.
Mieter als Imageproblem?
Wenn sich Mieter öffentlich äußern, Kritik üben oder Medienberichte erscheinen, reagiert die LEG meist schnell – mit Kommunikationsfloskeln.
Statt die Ursachen anzugehen, wird oft versucht, das Image zu retten:
- durch Presseerklärungen,
- durch Einzelfallrelativierung,
- oder durch symbolische Maßnahmen, die nach außen wirken – aber an der Substanz nichts ändern.
Denn solange die Probleme nicht aus der Unternehmenskommunikation heraus sichtbar sind, scheint die Devise zu lauten:
Bloß kein Aufwand, der wirklich Geld kostet.
Der bittere Kontrast
Wer in einer LEG-Wohnung lebt, bekommt kein digitales Hochglanz-Produkt, sondern oft Altbau mit Nachlässigkeits-Garantie.
Wer einen beschädigten Gehweg meldet, wartet Monate – oder bekommt nie eine Antwort.
Und wer sich in der Öffentlichkeit kritisch äußert, riskiert Ignoranz oder Beschwichtigung.
Das ist das eigentliche Gesicht der LEG:
Ein Konzern, der Millionen in sein digitales Auftreten steckt – aber beim analogen Zugang zur Wohnung versagt.
Ein offenes Wort an die LEG – Öffentlich. Deutlich. Überfällig.
Sehr geehrte Damen und Herren der LEG Immobilien SE,
wir – die Menschen, die in Ihren Wohnungen leben – wenden uns hiermit öffentlich an Sie. Nicht weil wir das besonders gerne tun würden, sondern weil uns nach Jahren des Wartens, Meldens, Hoffens und Vertröstet-Werdens schlicht keine andere Wahl mehr bleibt.
Was wir fordern, ist kein Luxus. Keine Extras. Keine Sonderbehandlung.
Was wir fordern, ist Verantwortung. Pflichtbewusstsein. Und die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards.
Der Zustand vor unseren Haustüren ist eine Zumutung
Die Gehwege in der Wohnanlage Wiesenstraße in Aurich – und wohlgemerkt: Ihre Wohnanlage – sind seit Jahren in einem Zustand, der nicht nur peinlich ist, sondern gefährlich.
Gebrochene Platten, abgesackte Segmente, rutschige Moosflächen, Stolperkanten und Pfützen mit mehreren Zentimetern Tiefe:
Das ist nicht tragbar. Das ist fahrlässig.
Und das wissen Sie.
Denn Bewohner haben diese Zustände seit Jahren gemeldet. Bei früheren Verwaltern – und bei Ihnen.
Was Sie darauf antworten, ist uns allen bekannt:
„Der Auftrag ist raus.“
„Wird demnächst erledigt.“
„Ist bekannt.“
„In Prüfung.“
Doch diese Phrasen ersetzen keine Instandhaltung.
Sie dienen nur einem Zweck: Zeit gewinnen, Kosten vermeiden, Verantwortung wegdelegieren.
Verantwortung heißt auch Haftung
Die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB analog) sowie Ihre vertraglichen Pflichten gemäß § 535 BGB sind eindeutig:
Sie müssen dafür sorgen, dass die Zugangswege zu unseren Wohnungen sicher und nutzbar sind. Nicht „irgendwann“. Nicht „nach Rücksprache mit der Hausverwaltung“. Jetzt.
Solange Sie dem nicht nachkommen, nehmen Sie Verletzungen billigend in Kauf.
Sie riskieren, dass Menschen stürzen, sich verletzen – oder im Zweifel sogar juristisch gegen Sie vorgehen. Und mit jedem Tag, an dem sich nichts ändert, vergrößern Sie Ihre eigene Verantwortung.
Wir fordern keine App – sondern eine Lösung
Sie modernisieren Ihre Prozesse. Sie digitalisieren Ihre Kommunikation. Sie bauen Kundenportale, laden zum Dialog ein – solange er keine Konsequenzen hat.
Doch all das bringt uns nichts, wenn wir nicht mehr sicher zur Haustür gelangen.
Wir brauchen keine PR-Strategie. Wir brauchen keine App.
Wir brauchen intakte Gehwege.
Was wir fordern:
- Eine fachmännische Begutachtung des aktuellen Zustands durch ein unabhängiges Bauunternehmen
- Einen verbindlichen Zeitplan zur Sanierung der Gehwege
- Eine klare Kommunikation an alle Mieter, wie es weitergeht – ohne Ausreden, ohne Hinhaltetaktik
Wenn Sie weiterhin untätig bleiben, werden wir nicht schweigen.
Wir werden weiterhin öffentlich machen, was verschwiegen werden soll.
Wir werden uns auf unsere Rechte berufen. Und wir werden nicht lockerlassen.
Denn das ist nicht nur ein Gehwegproblem.
Das ist ein Haltungsproblem.
Mit Nachdruck,
Ein Bewohner – und sicher nicht der einzige.
Was können Betroffene tun? – Rechte, Möglichkeiten, nächste Schritte
Wenn Mängel jahrelang ignoriert, Beschwerden vertröstet und Gefahren billigend in Kauf genommen werden, bleibt Mietern oft nur eines: aktiv zu werden.
Denn das Recht auf eine sichere und gebrauchstaugliche Wohnumgebung ist gesetzlich verankert – man muss es nur in Anspruch nehmen.
Mängelanzeige – der wichtigste Schritt
Der erste und wichtigste Schritt ist eine formelle Mängelanzeige. Sie ist nicht nur Grundlage für alles Weitere, sondern auch ein starkes Druckmittel – sofern sie schriftlich, nachvollziehbar und belegbar erfolgt.
So geht’s richtig:
- Den Mangel konkret beschreiben (z. B. „Gehwegplatte vor Hausnummer 10 gebrochen und abgesackt, Stolpergefahr“)
- Ort, Datum und Umfang dokumentieren
- Möglichst mit Fotos und Zeugen belegen
- Frist zur Beseitigung setzen (z. B. 14 Tage)
- Nachweisbar versenden – z. B. per Einwurfeinschreiben oder Fax mit Sendebericht
Ein Beispieltext könnte lauten:
„Hiermit zeige ich Ihnen einen erheblichen Mangel an den Zuwegungen zur Wohnanlage Wiesenstraße (z. B. Bereich Hausnummer X) an. Aufgrund gebrochener und abgesackter Gehwegplatten besteht akute Verletzungsgefahr. Ich fordere Sie auf, den Mangel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen. Andernfalls mache ich von meinem Recht auf Mietminderung Gebrauch und behalte mir rechtliche Schritte vor.“
Mietminderung – wenn sich nichts tut
Gemäß § 536 BGB steht Mietern bei erheblichen Mängeln das Recht auf Mietminderung zu – ohne Zustimmung des Vermieters.
Wichtig dabei:
- Die Minderung tritt ab dem Zeitpunkt ein, an dem der Mangel bekannt ist – also meist ab Zustellung der Mängelanzeige.
- Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung – bei unpassierbaren Wegen, Gefahrstellen oder ständiger Nässe durchaus 5–15 % der Bruttowarmmiete.
Man sollte die Minderung begründet, aber entschlossen durchziehen – und im Zweifel die Unterstützung eines Mietervereins oder Anwalts einholen.
Rechtliche Schritte – wenn der Druck steigen muss
Wenn alle anderen Maßnahmen erfolglos bleiben, bleibt der Weg über den Rechtsweg:
- Anwaltlicher Druck: Schon ein einfaches Schreiben vom Rechtsanwalt wirkt oft mehr als 10 Mails von Mietern.
- Einstweilige Verfügung: Bei akuter Gefahrensituation (z. B. schwerer Sturz) kann ein Gericht den Vermieter zur sofortigen Beseitigung verpflichten.
- Klage auf Instandsetzung oder Schadenersatz: Möglich, wenn der Vermieter nachhaltig untätig bleibt oder bereits ein Unfall passiert ist.
Wichtig: Auch wenn man kein Freund von Konfrontation ist – manchmal reicht es, wenn der Vermieter merkt:
„Die Zeiten des Ignorierens sind vorbei.“
Vernetzen mit Nachbarn – gemeinsam mehr erreichen
Einzelne Stimmen lassen sich leicht abtun. Viele Stimmen nicht.
Wer sich mit anderen Mietern zusammenschließt, kann:
- gemeinsame Mängelanzeigen einreichen
- gesammelte Mietminderungen durchführen
- öffentlich Druck machen – z. B. über Medien, soziale Netzwerke oder Plattformen wie aufgedeckt24.de
Ein kurzer Aushang im Hausflur („Wer ebenfalls Probleme mit den Gehwegen hat – bitte melden bei …“) kann schon reichen, um ein Netzwerk aufzubauen.
Öffentlichkeit herstellen – zeigen, was wirklich passiert
Was Vermieter oft nicht mögen, ist schlechte PR.
Wer auf Missstände aufmerksam macht – etwa durch:
- Artikel (wie diesen)
- Presseanfragen
- Social Media
- Verbraucherzentralen oder Mietervereine
… der zwingt zur Reaktion. Denn was öffentlich sichtbar wird, lässt sich nicht mehr intern wegmoderieren.
Fazit: Du bist nicht machtlos
Ja, es ist frustrierend.
Ja, man hat oft das Gefühl, gegen eine Wand zu reden.
Aber:
Wer dokumentiert, meldet, kürzt, klagt und sich vernetzt, kann etwas bewegen – für sich selbst und für alle, die noch jahrelang auf denselben Wegen laufen müssen.
Fazit – Verantwortung sieht anders aus
Wenn ein Vermieter regelmäßig Millionen an Mieteinnahmen verzeichnet, sich selbst als verantwortungsbewusst, modern und mieternah inszeniert – aber gleichzeitig nicht einmal in der Lage (oder willens) ist, den einzigen Zugang zu einer Wohnung sicher begehbar zu halten, dann stellt sich zwangsläufig die Frage:
Was bedeutet „Verantwortung“ eigentlich für ein Unternehmen wie die LEG?
Die Antwort, die sich aus dem Alltag der Mieter ergibt, lautet ernüchternd:
Marketing – ja. Maßnahmen – nein.
Digitale Kundenportale – ja. Intakte Gehwege – leider nein.
Zwischen Slogan und Stolperfalle
Die LEG verkauft sich gern als moderner Dienstleister mit gesellschaftlicher Verantwortung.
Doch wer in einer ihrer Wohnungen lebt, kennt die andere Seite:
- Meldungen verlaufen im Sande.
- Reparaturen werden verschleppt oder stümperhaft ausgeführt.
- Der Zustand ganzer Wohnanlagen bleibt über Jahre hinweg sichtbar und spürbar vernachlässigt.
Und dabei geht es nicht um Schönheitsfehler.
Es geht um konkrete Gefährdung, um körperliche Risiken, um Verletzungen, die vermeidbar wären, wenn man rechtzeitig handeln würde.
Dass derartige Zustände seit Jahren bekannt sind, dokumentiert wurden und immer wieder gemeldet wurden – und trotzdem nichts passiert –, ist kein Betriebsunfall, sondern eine Strategie des Wegsehens.
Verantwortung heißt nicht: sich rausreden
Verantwortung bedeutet, Pflichten zu erfüllen, auch wenn sie Geld kosten.
Verantwortung heißt, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, die jeden Monat pünktlich ihre Miete zahlen.
Verantwortung bedeutet, nicht erst dann zu reagieren, wenn jemand stürzt, klagt oder öffentlich Druck macht.
In der Wiesenstraße – und wahrscheinlich nicht nur dort – hat die LEG in dieser Hinsicht versagt.
Was bleibt?
- Die Schäden bleiben.
- Die Verantwortung bleibt.
- Die Bilder bleiben.
Und vielleicht bleibt auch etwas anderes:
Ein wachsendes Bewusstsein bei Mietern, dass sie sich wehren können.
Ein öffentlicher Druck, der nicht mehr zu ignorieren ist.
Und ein Artikel wie dieser, der sichtbar macht, was eigentlich längst hätte repariert werden müssen.
Denn am Ende ist klar:
Wer Verantwortung groß in seine Imagebroschüre druckt, sollte sie nicht auf dem Gehweg vergessen.
Mitmachen und melden – Deine Erfahrungen sind gefragt
Dieser Artikel zeigt exemplarisch, was viele Mieter:innen schon lange erleben – und viel zu oft still ertragen: Missstände, die nicht nur ärgerlich, sondern gefährlich sind.
Verwaltungen, die reagieren, wenn überhaupt, nur auf öffentlichen Druck. Und Zustände, die sich über Jahre hinweg festsetzen, obwohl sie längst hätten beseitigt werden müssen.
Aber: Du bist damit nicht allein.
Denn je mehr Mieter ihre Stimme erheben, desto schwerer wird es für Unternehmen wie die LEG, Probleme weiter auszusitzen.
Du hast ähnliche Bilder oder Erlebnisse?
Ob aus Aurich, Emden, Duisburg, Köln oder sonst wo – wenn du auch in einer Wohnanlage der LEG oder eines anderen „Verwalters des Stillstands“ lebst und
- Schäden dokumentieren kannst,
- Erfahrungen mit Hinhaltetaktiken gemacht hast
- oder einfach nur zeigen willst, wie schlecht der Zustand bei dir vor Ort ist,
dann melde dich gern!
Ich freue mich über:
- Fotos (gern mit Beschreibung)
- Kurzberichte aus anderen Städten
- Hinweise zu konkreten Vorfällen oder Entwicklungen
- Namen von Personen oder Firmen, die involviert waren
Kontakt: hinweis@aufgedeckt24.de
Oder über die Kommentar-Funktion direkt unter diesem Artikel – anonym oder mit Namen, ganz wie du möchtest.
Deine Meinung zählt – auch öffentlich
Unter dem Artikel findest du eine Kommentar-Funktion, in der du direkt mitdiskutieren kannst – z. B.:
- „Ist bei uns genau so!“
- „Ich habe das auch gemeldet, keine Reaktion.“
- „Hier gab’s sogar einen Sturz – und die LEG wusste Bescheid!“
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Jede Stimme zählt. Jede Geschichte stärkt die, die sich sonst nicht trauen. Und jeder geteilte Beitrag macht sichtbar, was gerne verschwiegen wird.
Hilf mit, dass solche Zustände kein Normalzustand mehr bleiben.
Denn nur wer den Mund aufmacht, kann etwas bewegen.
Hinweis in eigener Sache:
Einige der gezeigten Fotos wurden mir freundlicherweise von Nachbarn zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür!
Die hier veröffentlichten Bilder zeigen nur einen kleinen Teil der dokumentierten Problemstellen – mir liegen deutlich mehr Aufnahmen aus verschiedenen Bereichen der Wohnanlage vor.