Die Betriebskostenvorauszahlung ist der monatliche Abschlag, den der Mieter für die zu erwartenden Betriebskosten zahlt (§ 556 Abs. 2 BGB). Am Ende des Abrechnungszeitraums werden die Vorauszahlungen mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. Fällt die Abrechnung höher aus, muss der Mieter nachzahlen; fällt sie niedriger aus, bekommt er den Überschuss erstattet. Der Vermieter kann die Vorauszahlungen anpassen, wenn sich die Betriebskosten dauerhaft erhöhen oder verringern – dies muss er schriftlich und nachvollziehbar begründen (§ 560 BGB). Der Mieter darf die Anpassung prüfen und gegebenenfalls widersprechen, wenn die Berechnung fehlerhaft ist.
Betriebskostenvorauszahlung
Monatliche Abschläge auf erwartete Betriebskosten, die später abgerechnet werden.