Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine bundesweit geltende Verordnung, die die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten regelt. Sie schreibt vor, dass diese Kosten verbrauchsabhängig zu erfassen und abzurechnen sind, um einen sparsamen Energieverbrauch zu fördern. Mindestens die Hälfte der Kosten muss nach gemessenem Verbrauch verteilt werden (§ 6 HeizkostenV). Außerdem enthält die Verordnung Vorschriften zu Messgeräten, Abrechnungszeiträumen und Sonderfällen, etwa bei ungenauer Verbrauchserfassung oder Geräteausfall. Ein Verstoß gegen die HeizkostenV kann Mietern das Recht geben, die Abrechnung um bis zu 15 % zu kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Heizkostenverordnung
Gesetzliche Regelung zur Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten.