Schönheitsreparaturen

Renovierungsarbeiten zur Beseitigung von Gebrauchsspuren in der Wohnung.

Schönheitsreparaturen sind Renovierungsarbeiten, die dazu dienen, Gebrauchsspuren in der Wohnung zu beseitigen – zum Beispiel das Streichen von Wänden und Decken, das Lackieren von Heizkörpern oder das Erneuern von Tapeten. Grundsätzlich ist der Vermieter für den Erhaltungszustand der Wohnung verantwortlich (§ 535 BGB). Eine Pflicht des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen besteht nur, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Viele Klauseln in Formularmietverträgen wurden jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) für unwirksam erklärt, etwa wenn sie starre Fristen enthalten (BGH, Urteil vom 23.06.2004, VIII ZR 361/03) oder den Mieter verpflichten, auch bei unrenoviert übergebener Wohnung zu renovieren (BGH, Urteil vom 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Mieter sollten deshalb genau prüfen, ob die im Vertrag enthaltene Regelung rechtlich zulässig ist.