Betriebskostenarten

Einzelne Posten der Betriebskosten, z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr oder Hausmeister.

Die Betriebskostenarten sind die einzelnen Posten, die unter den Begriff „Betriebskosten“ fallen und im Mietvertrag genau benannt sein sollten. Die Betriebskostenverordnung listet sie abschließend auf, darunter zum Beispiel Kosten für Wasser- und Abwasserversorgung, Heizung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Hausmeisterdienste und Aufzüge. Alle Positionen müssen sachlich gerechtfertigt, nachweisbar und angemessen sein. Kosten, die nicht in der BetrKV aufgeführt sind, dürfen grundsätzlich nicht umgelegt werden – selbst dann nicht, wenn sie in einer Abrechnung auftauchen.