Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die dem Eigentümer oder Vermieter durch den Betrieb und die Bewirtschaftung eines Mietobjekts entstehen. Sie können nur dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist (§ 556 BGB, BetrKV). Zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen unter anderem Aufwendungen für Heizung, Warmwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundsteuer oder Hausmeister. Nicht umlagefähig sind dagegen Kosten für Instandhaltung, Verwaltung oder Modernisierung. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter jährlich eine nachvollziehbare Betriebskostenabrechnung vorzulegen, aus der die einzelnen Positionen und der Verteilungsschlüssel klar hervorgehen.
Betriebskosten
Laufende Kosten für Betrieb und Bewirtschaftung einer Mietwohnung, die vertraglich umgelegt werden können.